Bekanntmachung KW13/2026
Vollzug der Baugesetze
Neubau eines Wohngebäudes

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 36a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bauherr des Flst. Nr. 2749, Trifelsstraße 16, Gemarkung Frankweiler, hat einen Bauantrag eingereicht. Geplant ist die Errichtung eines Wohngebäudes.
Das Grundstück Flst.Nr. 2749 liegt im Außenbereich der Ortsgemeinde Frankweiler und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen. Gemäß § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und privilegiert ist.
Bei dem eingereichten Vorhaben liegt eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB nicht vor. Auch handelt es sich nicht um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB.
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