Bekanntmachung KW13/2026

Vollzug der Baugesetze

Neubau eines Wohngebäudes

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 36a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauherr des Flst. Nr. 2749, Trifelsstraße 16, Gemarkung Frankweiler, hat einen Bauantrag eingereicht. Geplant ist die Errichtung eines Wohngebäudes.

Das Grundstück Flst.Nr. 2749 liegt im Außenbereich der Ortsgemeinde Frankweiler und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen. Gemäß § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und privilegiert ist.

Bei dem eingereichten Vorhaben liegt eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB nicht vor. Auch handelt es sich nicht um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB.

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Bücherschrank

Neuer Bücherschrank für Frankweiler

Im Zuge der Dorfmoderation der Gemeinde Frankweiler entstand der Wunsch, auch in unserem Ort einen öffentlichen Bücherschrank einzurichten. Bei der abschließenden Besprechung erklärte sich die Familie Rong bereit, dieses Projekt zu übernehmen. Nach Abstimmung mit dem Gemeinderat wurde im Februar zunächst ein Bücherschrank im Durchgang zum Bauhof des Rathauses aufgestellt. Der Aufbau erfolgte durch den Gemeindemitarbeiter Klaus Zimmermann.

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Kindergarten Frankweiler

Stellungnahme des Gemeinderates Frankweiler
zum Grundsatzbeschluss des Gemeinderates Gleisweiler vom 20.01.2026

Der Gemeinderat Frankweiler nimmt den Beschluss des Gemeinderates Gleisweiler vom 20.01.2026 zur Kenntnis, nach dem das Einzugsgebiet für die Betreuung der Kindergartenkinder aus Gleisweiler neu gefasst werden soll. Demnach sollen Kinder im Alter ab 1 Jahr künftig nicht mehr der Kindertagesstätte in Frankweiler, sondern der Betreuung in Roschbach zugeordnet werden.

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